"Arzneimittel demnächst in Supermärkten und Tankstellen?"

Tagesnews vom 06. Februar 2009

ABDA fordert Rezept-Sammelverbot für Pick-ups  

Die 15. AMG-Novelle ist noch für Überraschungen gut:

Arzneimittel-Abholstellen sollen mit Auflagen belegt werden.  

Berlin (ks) Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird derzeit eifrig am Kabinettsentwurf der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes gefeilt. Vorgesehen ist, dass sich die Bundesregierung am 18. Februar mit der Materie befasst. Bereits im Referentenentwurf waren gewichtige Neuregelungen für den pharmazeutischen Großhandel und neue Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika - Rezepturen enthalten. Noch nicht vorgesehen war eine Regelung zu Arzneimittel-Pick-up-Stellen. Doch auch eine solche soll nun Eingang ins Gesetz finden – allerdings nicht in Form eines generellen Verbots. Die ABDA hat dem BMG hierzu selbst Vorschläge unterbreitet.

 

Tagesnews vom 13. Februar 2009 

AMG-Novelle: Arzneimittel-Pick-ups in der Diskussion

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird derzeit eifrig an der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes geschliffen. Gewichtige Neuerungen sind unter anderem für den pharmazeutischen Großhandel vorgesehen. Zudem soll es Änderungen für die Abrechnung von Zytostatika-Rezepturen geben. Diskutiert wird zudem, eine Regelung für die unliebsamen Pick-up-Stellen für Arzneimittel zu finden - im bisherigen Referentenentwurf ist hierzu noch nichts vorgesehen.

 

Zu dem im Dezember letzten Jahres vorgelegten Referentenentwurf konnten die betroffenen Interessenverbände ihre Bedenken mittlerweile in ersten Gesprächen im BMG und im Kanzleramt äußern. Nun entsteht der Kabinettsentwurf. Geplant ist, diesen Anfang kommender Woche an die Koalitionsfraktionen zu verschicken. Möglicherweise könnte ihn die Bundesregierung dann schon in ihrer nächsten Kabinettsitzung absegnen. Doch dem Vernehmen nach gibt es noch einige Probleme zu lösen. Fraglich ist beispielsweise, ob sich in dem neuen Gesetzentwurf auch eine Regelung für Arzneimittel-Pick-up-Stellen finden wird. Die ABDA zeigt sich mittlerweile offenbar offen für eine derartige Regelung - nicht zuletzt, da das BMG wiederholt darauf hingewiesen hat, dass es die bisherige strikte Forderung der ABDA nach einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ablehnt. Mit einer solchen kleineren Lösung könnte man sich möglicherweise auch im BMG arrangieren. Man darf also gespannt sein, ob der Kabinettsentwurf zur 15. AMG-Novelle Überraschungen bereithält