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| Arzneimittelliste |
Jedes Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, eine Arzneimittelkommission zu bilden, in der der leitende
Apotheker als Geschäftsführer eingesetzt wird.
Die Kommission setzt sich zusammen aus allen Chefärzten der jeweiligen Fachabteilungen, der Pflegedienstdirektion, der Geschäftsführung des Hauses und der Apotheke.
Die Arzneimittelkommission hat die Aufgabe,
- die im Krankenhaus üblicherweise zu verwendenden Arzneimittel unter
besonderer Berücksichtigung ihrer Qualität und Preiswürdigkeit sowie der
Aufgabenstellung des Krankenhauses aufzulisten (Arzneimittelliste).
- die Ärzte in Fragen der Arzneimitteltherapie zu beraten und zu informieren.
Die von der Arzneimittelkommission erstellte Arzneimittelliste dient den im
Krankenhaus tätigen Ärzten als qualifizierte Auswahl in einem unübersichtlichen Markt.
Die Arzneimittelkommission ist vor der Durchführung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln zu
unterrichten. Nebenwirkungen von Arzneimitteln, die nach Art und Umfang über das
bekannte Maß hinausgehen, sind der Arzneimittelkommission unverzüglich
mitzuteilen.
Die Tagungen der Arzneimittelkommission finden routinemäßig quartalsweise statt. |