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Diagramme der Budgetplanung
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Budgetplanung
Krankenhausleistungen werden nach dem Gesetz nach festen Regelsätzen pro Behandlungsfall, z.T. auch pro Behandlungstag bezahlt. In diesen Regelsätzen ist die Arzneibehandlung eingeschlossen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, zusammen mit den leitenden Ärzten und der Verwaltung des Krankenhauses die für eine hochwertige, moderne, an den neuesten Erkenntnissen orientierete Pharmakotherapie notwendigen Aufwendungen zu ermitteln und dafür
einen Finanzrahmen, ein sog. "Budget" fest zu legen.
Durch eine an dem Bedarf orientierte Budgetplanung kann vermieden werden, dass den Patienten notwendige oder sinnvolle Medikamente aus Kostengründen vorenthalten werden - was aus ethischen Gründen nicht vertretbar ist. Ersatzweise müsste das Krankenhaus in anderen Bereichen Kürzungen vornehmen, z.B. beim Personal, auch das ist nicht wünschenswert.
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